Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG§ 9 Leistungen für Versorgungsempfänger
Stand: 08.01.2025
Leisten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Reservistendienst, so erhalten sie mindestens die Differenz aus
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 9 USG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 01.06.2023 – 13 LA 55/22
- OVG Schleswig, 28.11.2022 – 2 LA 8/19
- LSG Hessen, 18.05.2022 – L 6 AS 94/20Zitiert von 2
- VG Köln, 25.05.2022 – 23 K 2779/20
- SG Kassel, 29.01.2019 – S 10 AS 658/17Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 – 3 K 3118/17
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.11.2025 – 1 A 1217/21
- VG Regensburg, 18.05.2022 – RO 1 K 20.1652Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.04.2022 – 1 A 3059/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 USG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2024 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 423)
BGBl. 2024 I Nr. 423
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.